Marie-Therese Treichl
Seeuferstrasse 80
9210 Pörtschach
ATU 58325146
E-Mail: haus@seeidylle.at
Hier gehts zur Buchungsanfrage.
Fehler und offensichtliche Irrtümer vor-behalten.
Gestaltung und Konzept:
Dominic Hoffelner

y-agency
emotive architecture | creative brandscaping
Allgemeine Vertragsbedingungen
zur Vermietung des Hauses
Seeuferstraße 80
gültig ab 1. Jänner 2003
§ 1
Die Buchung ist verbindlich sobald Einigkeit über die Buchungsdetails erzielt wurde, sowie erfolgtem Zahlungseingang des Anzahlungsbetrages von 20% des Gesamtmietpreises. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend. Sollte die Zahlung nicht bis zum genannten Termin erfolgen, sind die Vermieter berechtigt, vom Mietangebot zurückzutreten und das Haus anderwertig zu vermieten.
§ 2
Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies vom Hauseigentümer gestattet worden ist. In diesem Fall kann eine gesonderte Kaution verlangt werden. Soweit das Mitbringen von Haustieren erlaubt ist, ist es untersagt, dass sich diese auf Sofas und in den Schlafzimmern aufhalten.
§ 3
Die Eigentüner/Vertreterin der Eigentümer ist verpflichtet, Haus und Ausstattung entsprechend der Beschreibung bereitzustellen. Abweichungen werden dem Benutzer so früh wie möglich vor Antritt der Reise mitgeteilt.
§ 4
Der Mieter hat das Recht, für die Zeit seines gebuchten Aufenthaltes das Haus, den Garten und das Ruderboot frei zu benutzen. Der Mieter räumt den Vermietern das Recht ein, bei Bedarf notwendige Reparaturen im Haus auszuführen. Der Mieter ist darüber im Voraus in Kenntnis zu setzen. Die Vermieter haben das Recht, Arbeiten im Garten, insbesondere das Rasen mähen, Pflanzungen und die Pflege des Gartens auch ohne Vorankündigung durchführen zu lassen.
§ 5
Das Haus darf maximal mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Nur den bei der Buchung angeführten Personen ist das Wohnen im Mietobjekt erlaubt. Das Mietobjekt steht im Regelfall am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr übergeben werden. Anders lautende Regelungen müssen mit dem Vermieter vereinbart werden.
§ 6
Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist ohne Genehmigung durch die Vermieter nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, das Haus und die Ausstattung pfleglich zu behandeln, keine größeren Möbel umzuräumen und wenn nicht anders vereinbart, das Haus bei Abreise gründlich zu reinigen. In allen Schlafzimmern ist das absolute Rauchverbot zu beachten.
§ 7
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder einen anderen Mitreisenden verursacht wurden und kommt für die notwendigen Reinigungs-, Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten auf. Alle entstandenen Schäden sind den Eigentümern sofort mitzuteilen. Schäden, die bei Anreise festgestellt werden, sollen sofort den Vermietern gemeldet werden, um ggf. Abhilfe zu schaffen. Vor dem Auszug nicht mitgeteilte Schäden, werden auf Rechnung des Mieters behoben.
§ 8
Haftungsausschluß: Das ganze Haus, die Nebenhäuser und das Grundstück mit allen Ausstattungsgegenständen werden für die Dauer des Vertrages auf eigene Gefahr genutzt. Die Eigentümer haften nicht bei Unfällen oder Schäden, die während des Aufenthaltes oder durch die Nutzung des Hauses oder der Ausstattung (incl. Fahrräder, Sauna, Boote, Feuerplatz, Schaukeln, Einrichtung) entstehen. Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Sicherheit der Ausstattungsgegenstände selbst zu kontrollieren. Die Eigentümer werden von allen Haftungsansprüchen freigestellt.
§ 9
Kaution: Bei Einzug in das Haus ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution ist vorgesehen für evtl. enstandene Schäden bzw. für Kosten, wie Telefon, Strom, Holz und Heizung. Für die Endreinigung wird ein Pauschalpreis von EUR 400,00 verrechnet.
§ 10
Reklamationen: Falls es wider Erwarten im Zusammenhang mit dem gemieteten Haus zu Reklamationen kommt, sind diese spätestens 48 Stunden nach Einzug dem Vermieter zu melden. Andernfalls haftet der Mieter für eventuelle Mängel.
§ 11
Zahlungsbedingungen: 20% des Mietbetrages werden 10 Tage nach Entgegennahme der Reservierungsbestätigung, der Restbetrag 60 Tage vor Beginn der Mietperiode fällig. Beim Mieten später als 60 Tage vor Beginn der Mietperiode wird der Gesamtbetrag zur umgehenden Bezahlung bei Entgegennahme der Reservierungsbestätigung fällig. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Kurtaxen, Strom, Heizung, Holz und Telefon.
§ 12
Das Haus ist mit einer Alarmanlage ausgestattet. Durch den Mieter verursachte Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen müssen vom Vermieter separat in Rechnung gestellt werden.
§ 13
Stornierung: Es werden Stornierungskosten erhoben. Wird die Buchung storniert, werden folgende Stornierungskosten fällig:
bis 60 Tage vor Anreise: 20% der Miete
bis 30 Tage vor Anreise: 50% der Miete
danach 100% der Miete.
Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird zu allen Saisonzeiten dringend empfohlen.
§ 14
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 15
Der Schlüssel muß bei Ende des Aufenthaltes unverzüglich an die Vermieter zurückgegeben werden, bzw. am besprochenen Platz hinterlegt werden